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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten zwischen der Firma PMS Gebäudereinigung, Am Ecksoll 16, 22145 Stapelfeld und ihren Kunden.

1. Beschreibung der Leistungen
  1. Die Firma PMS Gebäudereinigung bietet als Unternehmen seinen Kunden ein weitreichendes Angebot im Bereich der Gebäudereinigung an; insbesondere Fenster- / Glasreinigung, Unterhaltsreinigung, Fassadenreinigung, sowie diverse weitere Reinigungstätigkeiten.
  2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
  4. Die Firma PMS Gebäudereinigung verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
    Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
    Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma PMS Gebäudereinigung Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.
    Ist der Zugang zu den Räumlichkeiten wegen Betriebsferien, -urlaub, Rosenmontag oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, für die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht gewährleistet und hat der Auftraggeber dies nicht mindestens 4 Wochen vorher schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer angekündigt, so gilt die Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß erbracht und somit zu vergüten. 
2. Vertragsschluss/ Leistungsumfang
  1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
  2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
  3. Die Leistungen werden entsprechend der Leistungsbeschreibung im Angebot/Auftrag vereinbart durchgeführt. Für die Abwicklung des Auftrages gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Auftragsänderungen oder Erweiterungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
  4. Sollte der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Arbeitskämpfen an der Erbringung der ihm übertragenen Leistungen gehindert sein, so wird der Auftragnehmer für die Dauer der Beeinträchtigung von der Erbringung der ihm zu übertragenen Leistungen befreit, dem Auftraggeber stehen in diesem Falle keine Schadensersatzansprüche zu.
3. Pflichten des Kunden
  1. Sofern für die Leistungserbringung Genehmigungen, Freigaben, Weisungen, Unterlagen und/oder weitere Informationen benötigt werden, sind diese so rechtzeitig zu erteilen, dass die Firma PMS Gebäudereinigung ihre Leistung ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen reibungslos und termingerecht durchführen kann.
  2. Etwaig entstandene Mehrkosten, die durch nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung gemäß Abs.1 entstehen, hat der Kunde zu tragen.
  3. Die durchgeführten Arbeiten sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten vom Auftraggeber abzunehmen, die Abnahme ist auf Antrag des Auftragnehmers schriftlich zu bestätigen. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten begründete Mängelrügen erhebt.
  4. Werden vom Auftraggeber begründete Mängelrügen erhoben, so ist der Auftragnehmer zu kostenlosen Nachbesserungen verpflichtet. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Versicherungen und deren Deckungssummen beschränkt.
4. Abnahme und Gewährleistung
  1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
  2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
  3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
  4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
  5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
  6. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate.
5. Aufmass
  1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
  2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
  3. Stellt die Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
6. Preise

Die in dem Angebot/Auftrag festgelegten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer sind für die Parteien bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt verbindlich. Sie beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Werden die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, so erfolgt eine Neuberechnung der Preise auf der Basis der dann gültigen, tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen.

7. Zahlungsbedingungen
  1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
  2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
  3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
8. Haftung
  1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
  2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.
9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen der Parteien ist Hamburg, soweit die Vertragspartner Kaufleute sind, im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Gerichtsstandregelung.

10. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

11. Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtliche und wirtschaftlich am nächsten kommt.